Kontaktdaten:
1.
Geltungsbereich 1.1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Hotel Mietz
(im weiteren Verlauf „Hotel“ genannt) und dessen Kunden, welche die mietweise
Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle damit verbundenen
weiteren Leistungen des Hotels regeln sollen. 1.2.
Der Verwendung von Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit
widersprochen. Diese kommen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung
zur Geltung. 2.
Zustandekommen des Vertrages 2.1.
Der Beherbergungsvertrag mit den zugehörigen Nebenleistungen kommt nicht
bereits durch eine Reservierungsanfrage per Internet über www.hotelmietz.de oder Telefon seitens des
Kunden zustande. Der Vertrag gilt erst mit Übersendung der schriftlichen Reservierungsbestätigung
seitens des Hotels an den Kunden als zustande gekommen. 2.2.
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den
Kunden den Vertrag abgeschlossen, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit
dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag
nebst der vereinbarten Nebenleistungen. Der Dritte haftet nur dann alleine,
sofern er den Vertrag ausdrücklich als „Geschenk“ abschließt und damit zum
Ausdruck bringt, den Kunden von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen. 3.
Leistungen und Gegenleistungen 3.1.
Das Hotel ist verpflichtet, die in der Reservierungsbestätigung
aufgeführten Leistungen zu erbringen. 3.2.
Der Kunde ist verpflichtet, die in Anspruch genommenen Leistungen des
Hotels nach Maßgabe der vereinbarten Preise des Hotels zu vergüten. Gesonderte
Preisvereinbarungen für Hotelleistungen bedürfen der Schriftform. 3.3.
Das Hotel ist berechtigt, vor Erbringung seiner Leistungen vom Kunden
eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Eventuell betroffene Bestimmungen
für Pauschalreisen bleiben hiervon ausdrücklich unberührt. 3.4.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen, mindern oder ein
Zurückbehaltungsrecht ausüben. 3.5.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren
Nutzung zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken bedürfen der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. 4.
Zimmerbereitstellung und Räumung 4.1.
Durch den Beherbergungsvertrag erwirbt der Kunde keinen Anspruch auf die
Bereitstellung eines oder mehrerer bestimmter Zimmer. 4.2.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 12.00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Eine frühere Bereitstellung muss zuvor schriftlich
mit dem Hotel vereinbart werden. 4.3.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00
Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Eine spätere Rückgabe muss zuvor
schriftlich mit dem Hotel vereinbart werden. Hierbei ist das Hotel berechtigt,
eine angemessene Entlohnung zu verlangen. 4.4.
Bei verspäteter Räumung des Zimmers / der Zimmer ohne vorherige
schriftliche Vereinbarung ist das Hotel berechtigt, 50% des aktuellen
Tageszimmerpreises in Rechnung zu stellen. Erfolgt die Räumung erst nach 18.00
Uhr können 100% des aktuellen Tageszimmerpreises in Rechnung gestellt werden.
Vertragliche Ansprüche des Kunden werden durch die verspätete Rückgabe nicht
begründet. Das Hotel ist berechtigt, einen durch die Nichträumung entstandenen,
weitergehenden Schaden geltend zu machen. 5.
Rücktritt des Kunden / Stornokosten 5.1.
Der Rücktritt des Kunden vom Beherbergungsvertrag bedarf der
Schriftform. 5.2.
Im Falle der Nichterfüllung des Beherbergungsvertrages durch den Kunden,
beispielsweise aufgrund vorherigen Rücktritts, ist das Hotel berechtigt,
sogenannte Stornokosten als Schadensersatz geltend zu machen. Dabei hat das
Hotel die Einnahmen aus weiteren Beherbergungsverträgen, welche ersatzweise
geschlossen werden konnten sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. 5.3.
Es fallen folgende Stornokosten an: ·
bis 45 Tage vor Anreise: 30 % ·
bis 14 Tage vor Anreise: 50 % ·
bis 7 Tage vor Anreise: 90 % 5.4.
Treffen der Kunde sowie das Hotel anderweitige, schriftliche
Vereinbarungen über Rücktrittsrecht sowie Stornokosten, so gelten diese
vorrangig. 6.
Rücktritt des Hotels 6.1.
Sofern dem Kunden eingeräumt wurde, binnen einer bestimmten Frist
kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten, steht dieses Rücktrittsrecht innerhalb
der vereinbarten Frist auch dem Hotel zu. Gründe müssen auf beiden Seiten nicht
vorliegen. 6.2.
Das Hotel ist berechtigt, nach vorheriger Rücksprache mit dem Kunden,
die bereits gebuchten Zimmer an Dritte zu vergeben und vom Vertrag
zurückzutreten, sofern der Kunde zustimmt. 6.3.
Wird eine vereinbarte oder vom Hotel verlangte Vorauszahlung trotz
schriftlicher Aufforderung nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Beherbergungsvertrag
berechtigt. Dies begründet für den Kunden keinen Schadensersatzanspruch. 6.4.
Ferner besteht seitens des Hotels die Möglichkeit, vom
Beherbergungsvertrag zurückzutreten, sofern ein angemessener Grund vorliegt. 7.
Haftung des Hotels 7.1.
Für eingebrachte Sachen des Kunden haftet das Hotel nach den
gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB inklusiver der entsprechenden
Höchstbeträge. 7.2.
Soweit die §§ 701 ff. BGB Haftungsausschlüsse für das Hotel gegenüber
dem Kunden zulassen, werden diese hiermit ausdrücklich vereinbart. 7.3.
Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Hotel, welche eine
Pflichtverletzung der §§ 701 ff. BGB normierten Pflichten betrifft, erlöschen,
wenn nicht der Kunden unverzüglich nach Kenntniserlangung der möglichen
Pflichtverletzung dem Hotel eine entsprechende Anzeige macht. 7.4.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten,
wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein,
für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare
beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu
halten. 7.5.
Das Hotel haftet nur für solche Schäden,
welche aufgrund der Verletzung von Kardinalspflichten oder durch vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Hiervon bleibt ausdrücklich
die Haftung für Schäden wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
unberührt. 8.
Datenschutz 8.1.
Das Hotel wird personenbezogene Daten
nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen und unter
Wahrung anderer gesetzlich relevanten Bestimmungen verarbeiten und speichern. Es
wird alle anwendbaren Datenschutzbestimmungen beachten und ihre technischen
Einrichtungen entsprechend gestalten. Das Personal des Hotels ist
dementsprechend verpflichtet. 8.2.
Der Kunde stimmt der Erhebung,
Verarbeitung oder sonstiger im Zusammenhang mit der Durchführung des Beherbergungsvertrages
stehenden Nutzung seiner personen- und spielbezogenen Daten zu. Die erteilte
Zustimmung kann jederzeit schriftlich gegenüber dem Hotel widerrufen werden.
Die Daten werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden an Dritte
weitergegeben, es sei denn, dass eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht. 9.
Schlussbestimmungen 9.1.
Änderungen oder Ergänzungen des Beherbergungsvertrages haben schriftlich
zu erfolgen. Einseitige Änderungen durch den Kunden sind unwirksam. 9.2.
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem geschlossenen
Beherbergungsvertrag ist Bad Neuenahr-Ahrweiler. Ausschließlicher Gerichtsstand
ist Bad Neuenahr-Ahrweiler. 9.3.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des
Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 9.4.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt und an die Stelle der unwirksamen bzw.
nichtigen Regelung die gesetzeskonform gewollte Regelung treten. Gleiches gilt
im Falle einer ungewollten Regelungslücke. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.
Geschäftsbedingungen




